Begleitetes Angeln für Kinder unter 8 Jahren – Alle Regeln auf einen Blick
Das neue Fischereigesetz Brandenburg ermöglicht es Kleinkindern erstmals, gemeinsam mit einem Erwachsenen an der Angel zu stehen – ohne eigenen Fischereischein.
Was hat sich geändert – und warum?
Mit dem Gesetz zum Abbau von Bürokratie im Land Brandenburg vom 23. April 2026 (GVBl. I – 2026, Nr. 13) wurde in Artikel 7 das Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG) geändert. Die zentrale Neuerung: Kinder unter 8 Jahren dürfen jetzt in Begleitung eines Erwachsenen aktiv angeln – ohne eigenen Fischereischein und ohne eigene Angelkarte.
Bisher war das Angeln in Brandenburg erst ab dem vollendeten 8. Lebensjahr erlaubt. Jüngere Kinder durften zwar dabei zusehen, das Halten einer Rute war jedoch rechtlich nicht gestattet. Diese Hürde ist nun gefallen – Brandenburg setzt damit bundesweit ein Zeichen für eine familienfreundliche Fischereigesetzgebung.
Gut zu wissen: Gleichzeitig entfällt seit dem 1. Januar 2026 die Fischereiabgabe für alle Kinder und Jugendlichen unter 14 Jahren. Angeln wird damit in Brandenburg deutlich günstiger und zugänglicher für Familien.
§ 18 Abs. 1 BbgFischG – Ausübung der Angelfischerei
Sinngemäß nach Artikel 7 des Gesetzes zum Abbau von Bürokratie im Land Brandenburg (GVBl. I – 2026, Nr. 13) gilt: Die Angelfischerei für Kinder unter 8 Jahren ist nur in Begleitung einer volljährigen, aufsichtsführenden Person zulässig. Dabei gelten folgende Bedingungen:
- Das Kind darf ausschließlich gezielt auf Friedfische angeln.
- Das Kind nutzt zwingend eine der zwei Handangeln der Begleitperson.
- Die Begleitperson muss eine gültige Angelberechtigung für das Gewässer sowie den Nachweis der gezahlten Fischereiabgabe mitführen.
- Die Begleitperson gewährleistet die ständige Beaufsichtigung des Kindes.
- Keschern, Betäuben, Abhaken und Töten des Fangs ist ausschließlich durch die Begleitperson vorzunehmen.
- Fangnachweis und -meldung obliegen der Begleitperson; der Fang wird auf ihre Fangbegrenzung angerechnet.
Quelle:
BbgFischG – BRAVORS Brandenburg (offizielles Landesrecht)
sowie:
LAVB – Begleitetes Angeln für Kinder unter acht Jahren eingeführt
Was muss die aufsichtsführende Person mitbringen & beachten?
Als Begleitperson trägst du die volle rechtliche Verantwortung. Hier die Pflichtcheckliste vor dem nächsten Angelausflug:
- Gültige Angelkarte für das jeweilige Gewässer (z. B. Vereinsgewässerkarte)
- Nachweis der Fischereiabgabe (ab 14 Jahren: 12 €/Jahr oder 40 €/5 Jahre) mitführen
- Nur Handangeln verwenden – das Kind nutzt eine der eigenen zwei Ruten
- Angeln ausschließlich auf Friedfische (z. B. Karpfen, Rotauge, Brassen)
- Ständige, unmittelbare Beaufsichtigung des Kindes sicherstellen
- Keschern, Betäuben, Abhaken und Töten des Fisches selbst übernehmen
- Fangmeldung korrekt führen; Fang wird auf deine Fangbegrenzung angerechnet
- Mindestmaße, Schonzeiten und alle weiteren Regelungen des Gewässers einhalten
Wichtig: Die Begleitperson haftet für die Einhaltung aller fischereilichen Bestimmungen. Wer ohne gültige Angelkarte oder Fischereiabgabenachweis antrifft, riskiert eine Ordnungswidrigkeit nach BbgFischG – auch wenn ein Kind angelt.
Altersregelungen beim Angeln in Brandenburg (Stand 2026)
| Altersgruppe | Angeln erlaubt? | Fischereischein | Fischereiabgabe | Besonderheiten |
|---|---|---|---|---|
| Unter 8 Jahre | ✅ Ja – mit Begleitung | Nicht erforderlich | Entfällt | Nur Friedfische; Begleitperson übernimmt alles Weitere |
| 8 bis unter 14 Jahre | ✅ Ja – selbstständig | Erforderlich | Entfällt ab 2026 | Angelkarte für das Gewässer erforderlich |
| Ab 14 Jahre | ✅ Ja – selbstständig | Erforderlich | 12 €/Jahr oder 40 €/5 Jahre | Gleiche Abgabe wie Erwachsene |
Quelle: LAVB Brandenburg, MLEUV Brandenburg, BbgFischG § 18 (Stand Mai 2026)
FAQ – Begleitetes Angeln mit Kindern
Darf mein 5-jähriges Kind die Angel selbst halten?
Ja! Das Kind darf die Rute aktiv halten und den Fisch anhaken – solange es sich um eine der Handangeln der Begleitperson handelt und diese ständig daneben ist. Keschern, Betäuben und Töten bleibt jedoch Aufgabe der Begleitperson.
Brauche ich als Begleitperson einen eigenen Fischereischein?
Ja. Die aufsichtsführende Person muss im Besitz einer gültigen Angelberechtigung (Angelkarte) für das jeweilige Gewässer sowie des Nachweises der gezahlten Fischereiabgabe sein. Ein abgelaufener Schein genügt nicht.
Auf welche Fischarten darf das Kind angeln?
Ausschließlich auf Friedfische – also Arten wie Karpfen, Rotauge, Brassen, Schleie oder Güster. Raubfische (z. B. Hecht, Zander, Barsch) sind für Kinder unter 8 Jahren nicht erlaubt.
Wird der Fang des Kindes separat auf meine Fangkarte eingetragen?
Nein – der vom Kind gefangene Fisch wird auf die Fangbegrenzung der Begleitperson angerechnet. Die Meldepflicht liegt ebenfalls bei der Begleitperson.
Ab welchem Alter braucht mein Kind einen eigenen Fischereischein?
Ab dem vollendeten 8. Lebensjahr benötigen Kinder einen eigenen Fischereischein und eine Angelkarte, können dann aber selbstständig angeln. Die Fischereiabgabe entfällt bis zum 14. Geburtstag.
Gilt die Neuregelung auch für Vereinsgewässer?
Ja, die Regelung gilt landesweit für alle Gewässer in Brandenburg. Vereine können jedoch in ihrer Gewässerordnung zusätzliche Regelungen festlegen – informiert euch also vorab beim jeweiligen Verein oder der Angelkarte.
Was bedeutet das praktisch für unsere Vereinsmitglieder?
Ihr wollt euren Nachwuchs schon früh an unser schönes Hobby heranführen? Dann sind jetzt beste Voraussetzungen geschaffen. Mit der Neuregelung und der weggefallenen Fischereiabgabe für Kinder unter 14 Jahren macht Brandenburg Angeln so familienfreundlich wie nie zuvor.
Praktischer Tipp: Stellt sicher, dass ihr eure eigene Vereinsangelkarte und den Fischereiabgabenachweis immer griffbereit habt – auch wenn ihr „nur" mit dem Kind angeln geht. Die Kontrolle kann jederzeit durch Fischereiaufseher oder Behörden erfolgen.
Waidgerechtigkeit von Anfang an: Nutzt die gemeinsame Zeit am Wasser, um den Kleinen das richtige Verhalten gegenüber Fisch und Natur beizubringen. Die Regeln zur waidgerechten Versorgung des Fangs gelten auch – und gerade – beim Kinderfischen.
📚 Quellen & weiterführende Links
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LAVB – Begleitetes Angeln für Kinder unter acht Jahren eingeführt
Begleitetes Angeln für Kinder unter acht Jahren eingeführt
-
BbgFischG – Fischereigesetz für das Land Brandenburg (aktuell gültige Fassung)
https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgfischg -
MLEUV Brandenburg – Angelfischerei in Brandenburg (Allgemeine Hinweise)
https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/land-und-ernaehrungswirtschaft/... -
LAVB – Oberste Fischereibehörde informiert zur Änderung bei der Fischereiabgabe ab 2026
https://www.lavb.de/die-oberste-fischereibehoerde-informiert-... -
Gesetz zum Abbau von Bürokratie im Land Brandenburg vom 23. April 2026
GVBl. I – 2026, Nr. 13, Artikel 7 (Änderung BbgFischG)
Alle Angaben nach aktuellem Kenntnisstand (Mai 2026). Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
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Angelfreunde „Stahl Hennigsdorf 1959" e. V.
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